Photovoltaik-Förderung: Welche Unterstützung gibt es für Ihre Solaranlage?

Stand: 29. September 2026

Für eine Photovoltaikanlage auf einem Wohnhaus kommen folgende vier Arten finanzieller Unterstützung infrage: die Einspeisevergütung für Strom, den Sie ins Netz abgeben, der KfW-Förderkredit 270, steuerliche Erleichterungen und gegebenenfalls regionale Zuschüsse. Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede Form der Unterstützung direkt in Form eines Zuschusses zum Kaufpreis erfolgt. Die Höhe des erzielten Gewinns hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Standort, die geplante Anlage sowie der Zeitpunkt der Antragstellung.

Der Fuchs rät: Bitte prüfen Sie mögliche Zuschüsse und Kreditbedingungen, bevor Sie einen verbindlichen Auftrag erteilen. Eine Förderung macht eine ungünstig geplante oder überteuerte Anlage nicht automatisch wirtschaftlich.

Für Hausbesitzer sind bestimmte Förderwege von großer Bedeutung.

Förderweg Was bringt er? Was sollten Sie prüfen?
Einspeisevergütung Vergütung für Solarstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Inbetriebnahmedatum, Anlagenleistung und Einspeisemodell
KfW-Kredit 270 Finanzierung der Investition; kein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Antragszeitpunkt, Finanzierungskonditionen und Einspeisung
Umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz Unter den gesetzlichen Voraussetzungen fällt für Lieferung und Installation der Anlage sowie wesentlicher Komponenten 0% Umsatzsteuer an. Ob alle Positionen des Angebots tatsächlich begünstigt sind
Regionale Programme Mögliche Zuschüsse oder Darlehen zusätzlich zu bundesweiten Regelungen. Standort, aktuelle Verfügbarkeit, Antragsfrist und Kombinierbarkeit

Nicht jedes dieser Instrumente senkt den Anschaffungspreis unmittelbar: Ein Kredit muss zurückgezahlt werden, die Einspeisevergütung fließt während des Betriebs, und ein regionaler Zuschuss ist nur verfügbar, wenn ein passendes Programm offensteht.

Der Fuchs rät

Solaranlage planen und Angebote vergleichen

Sie wissen bereits, welche Förderwege für Ihr Vorhaben infrage kommen? Beschreiben Sie Ihre geplante Solaranlage im Konfigurator und fragen Sie unverbindliche Angebote an. Prüfen Sie mögliche Antragsfristen, bevor Sie einen verbindlichen Auftrag erteilen.

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KfW-Kredit 270: PV-Anlage und Speicher finanzieren

Über »Erneuerbare Energien – Standard» (KfW 270)« (Link in den Quellen) können unter anderem Dach-Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher sowie zugehörige Planung und Installation finanziert werden. Der Kredit kann bis zu 100% der Investitionskosten abdecken. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede antragstellende Person automatisch einen Kredit oder denselben Zinssatz erhält: Wie auch bei jedem anderen Kredist prüft Ihre Bank die Finanzierung und ermittelt individuelle Konditionen.

Privatpersonen sind bei diesem Programm antragsberechtigt, wenn sie zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Den Antrag stellen Sie bei einem Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW – und zwar bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen beziehungsweise einen rechtlich bindenden Kaufvertrag schließen. Lassen Sie die Voraussetzungen für Ihr konkretes Projekt vor der Beauftragung prüfen.

Vergleichen Sie beim Kredit nicht nur die anfängliche Rate. Wichtig sind auch effektiver Jahreszins, Laufzeit, Zinsbindung, Gesamtkosten und die Belastung nach einer möglichen tilgungsfreien Anlaufzeit.

Einspeisevergütung: Was gilt im September 2026?

Wenn Sie überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, kann dafür eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz infrage kommen. Die Höhe richtet sich insbesondere nach der installierten Leistung, der Art der Einspeisung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Für eine neu in Betrieb genommene Gebäudeanlage bis 10 kW beträgt der von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Satz bei Überschusseinspeisung vom 1. August bis 31. Dezember 2026 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung sind es für diese Leistungsstufe 12,22 Cent pro Kilowattstunde. Bei größeren Anlagen gelten weitere Leistungsstufen; übertragen Sie diese Werte daher nicht ungeprüft auf die gesamte Leistung einer größeren Anlage.

Wichtig für die Planung über 2026 hinaus: Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die veröffentlichten Sätze auf dem bis zum 31. Dezember 2026 anwendbaren EEG 2023 beruhen und eine Nachfolgeregelung parlamentarisch beraten wird. Für eine Inbetriebnahme ab 2027 sollten Sie keine heute genannten Vergütungssätze als gesichert ansetzen.

Die höhere Vergütung bei Volleinspeisung macht dieses Modell nicht automatisch vorteilhafter. Bei Überschusseinspeisung können Sie einen Teil des Solarstroms selbst nutzen und dadurch Netzstrombezug vermeiden. Lassen Sie beide Varianten mit realistischen Annahmen für Ihren Verbrauch berechnen.

Steuerliche Entlastung: Nullsteuersatz ist kein Zuschuss

Für begünstigte Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt bei Lieferung und Installation ein Umsatzsteuersatz von 0%. Er erfasst grundsätzlich auch wesentliche Komponenten wie Wechselrichter und geeignete Batteriespeicher. Ob weitere Arbeiten im Angebot begünstigt sind, hängt von ihrer konkreten Ausführung und Zuordnung zur Anlage ab.

Verwechseln Sie die Umsatzsteuerregel nicht mit der Einkommensteuerbefreiung für bestimmte kleinere PV-Anlagen: Beide haben unterschiedliche Voraussetzungen. Lassen Sie insbesondere bei mehreren Anlagen, gemischt genutzten Gebäuden oder gewerblicher Nutzung Ihren Einzelfall steuerlich prüfen.

Gibt es Zuschüsse von Land oder Kommune?

Ein regionaler Zuschuss kann sich lohnen, ist aber nicht für jedes Dach und an jedem Ort verfügbar. Programme können beispielsweise auf bestimmte Gebäude, Speicher, Anlagengrößen oder Antragsteller beschränkt sein. Auch Förderbudgets und Antragsfenster können sich ändern.

Suchen Sie in der Förderdatenbank des Bundes (Link in den Quellen) nach Programmen für Ihren Standort. Prüfen Sie zusätzlich die Seiten Ihrer Landesförderbank und Ihrer Stadt oder Gemeinde. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine ältere Übersicht: Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der fördernden Stelle.

Lesen Sie vor einer Beauftragung insbesondere nach:

  1. Ist eine private Dach-PV-Anlage an Ihrem Standort förderfähig?
  2. Muss der Antrag vor Bestellung oder Vertragsabschluss eingehen?
  3. Gibt es technische Mindestanforderungen oder eine vorgeschriebene Anlagengröße?
  4. Ist die Kombination mit dem KfW-Kredit oder anderen Förderungen erlaubt?
  5. Welche Nachweise müssen Sie nach Installation und Inbetriebnahme einreichen?

So gehen Sie in der richtigen Reihenfolge vor

  1. Projekt skizzieren: Halten Sie Dachfläche, Stromverbrauch, mögliche zusätzliche Verbraucher und den Wunsch nach einem Speicher fest.
  2. Förderbedingungen prüfen: Klären Sie Standort, Förderfähigkeit, Fristen und die Definition des Vorhabenbeginns bei jedem infrage kommenden Programm.
  3. Vergleichbare Angebote einholen: Fragen Sie nach derselben geplanten Leistung und Ausstattung. Lassen Sie Speicher, Gerüst, Elektroarbeiten und mögliche Zusatzkosten einzeln ausweisen.
  4. Finanzierung vor Bindung klären: Wenn Sie KfW 270 nutzen möchten, sprechen Sie vor einem verbindlichen Auftrag mit Ihrem Finanzierungspartner.
  5. Erst danach beauftragen: Beachten Sie die Vorgaben des jeweiligen Programms zu Antrag, Zusage und Vertragsabschluss.

Ein Beispiel: Sie planen eine Dachanlage mit Batteriespeicher und finden ein mögliches kommunales Förderprogramm. Prüfen Sie zunächst dessen Antragsfrist und die Kombinierbarkeit mit einem Kredit. Erst wenn die Förderbedingungen und die Finanzierung geklärt sind, sollten Sie ein verbindliches Angebot annehmen.

Angebote trotz Förderung sorgfältig vergleichen

Entscheidend ist nicht die höchste ausgewiesene Förderung, sondern ob die geplante Anlage zu Ihrem Haus passt und was Sie insgesamt zahlen. Vergleichen Sie Anlagenleistung, Speichergröße, enthaltene Arbeiten, Finanzierungskosten und die Annahmen zur Stromerzeugung und zum Eigenverbrauch. Einen Einstieg in die Preisbestandteile bietet unser Ratgeber zu den Kosten einer Solaranlage.

Der Fuchs rät

PV-Angebote nach der Förderprüfung vergleichen

Haben Sie geprüft, welche Förderungen für Ihr Vorhaben infrage kommen? Beschreiben Sie Ihre geplante Solaranlage im Konfigurator und fragen Sie unverbindliche Angebote an. Vergleichen Sie anschließend Leistungen und Gesamtkosten.

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Quellen

Die Angaben zu KfW 270, Einspeisevergütung, Umsatzsteuer und Fördersuche beruhen auf den Veröffentlichungen der jeweils zuständigen Stellen: